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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vantik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein, ist anhängig. Die Prüfung der bis zum 19.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 30-33) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.07.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
36v IN 2888/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vantik GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein Register-Nr.: HRB 184339 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 19.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
36v IN 2888/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vantik GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein Register-Nr.: HRB 184339 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 18.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.07.2025
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