Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 184339

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Insolvenzprofil

Vantik GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

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2 Erfasst

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Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 184339
EUID
DEF1103R.HRB184339

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36v IN 2888/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vantik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein, ist anhängig. Die Prüfung der bis zum 19.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 30-33) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.07.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Originalbekanntmachung

25.06.2025

36v IN 2888/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vantik GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein Register-Nr.: HRB 184339 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 19.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.06.2025

Originalbekanntmachung

15.07.2025

36v IN 2888/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vantik GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein Register-Nr.: HRB 184339 - Schuldnerin - hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 15.04.2025 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV zzgl. eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Weiterhin hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 15.04.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zuzüglich eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. ...

Originalbekanntmachung

21.07.2025

36v IN 2888/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vantik GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Til Klein Register-Nr.: HRB 184339 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 18.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.07.2025

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