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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VENICEBEAUTY UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Zudem wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des gesamten schuldnerischen Warenlagers an die Ampire Beteiligung UG (haftungsbeschränkt) sowie die Abgeltung eventuell bestehender Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführer der Schuldnerin gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 22.000,00 € netto das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 23.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
3613 IN 10214/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. VENICEBEAUTY UG (haftungsbeschränkt), Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Charly Oscar Algner und Caroline Maria Schürmann Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 263788 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.12.2025
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