Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Veritas Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 189869
EUID
DEF1103R.HRB189869
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36v IN 7995/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Martin Herrmann
Adresse
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veritas Entertainment GmbH ist am 01.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 15.05.2024 anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 15.04.2024 bzw. den 15.07.2024 anberaumt worden. Am 22.05.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Juni 2024 wurde über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Veräußerung der Vermögenswerte an die LVL Experiences GmbH im schriftlichen Verfahren beschlossen. Der Kaufpreis beträgt 200.000,00 Euro für immaterielle Vermögenswerte und 100.000,00 Euro für das bewegliche Anlagevermögen.
Originalbekanntmachung
05.03.2024
36v IN 7995/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin, v
ertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Der Aufbau, die Entwicklung und das Betreiben einer Lifestyle-Community in den Bereichen E -Sports etc.
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.03.2024 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2024 um 14.14 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Herrmann,
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich ...
36v IN 7995/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin, v
ertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Der Aufbau, die Entwicklung und das Betreiben einer Lifestyle-Community in den Bereichen E -Sports etc.
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.03.2024 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2024 um 14.14 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Herrmann,
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 15.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 15.07.2024, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.03.2024
Originalbekanntmachung
24.05.2024
36v IN 7995/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 22.05.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.05.2024
Originalbekanntmachung
12.06.2024
36v IN 7995/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit der LVL Experiences GmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, wonach für die immateriellen Vermögenswerte ein Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 Euro sowie für das bewegliche Anlagevermögen, welches vollständig vermieterpfandrechtsbelastet ist, ein Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 Euro ratierlich bezahlt wird.-
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.07.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnun...
36v IN 7995/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit der LVL Experiences GmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, wonach für die immateriellen Vermögenswerte ein Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 Euro sowie für das bewegliche Anlagevermögen, welches vollständig vermieterpfandrechtsbelastet ist, ein Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 Euro ratierlich bezahlt wird.-
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.07.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.06.2024
Originalbekanntmachung
19.06.2024
36v IN 7995/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.06.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, mit der LVL ExperiencesGmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, wonach für die immateriellen Vermögenswerte ein Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 Euro sowie für das bewegliche Anlagevermögen, welches vollständig vermieterpfandrechtsbelastet ist, ein Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 Euro ratierlich bezahlt wird.
wird bestimmt auf
Freitag, 28.06.2024, 10:35 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wen...
36v IN 7995/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.06.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, mit der LVL ExperiencesGmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, wonach für die immateriellen Vermögenswerte ein Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 Euro sowie für das bewegliche Anlagevermögen, welches vollständig vermieterpfandrechtsbelastet ist, ein Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 Euro ratierlich bezahlt wird.
wird bestimmt auf
Freitag, 28.06.2024, 10:35 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.06.2024
Originalbekanntmachung
19.06.2024
36v IN 7995/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veritas Entertainment GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dorian Gorr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189869
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters mit der LVL Experiences GmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, wonach für die immateriellen Vermögenswerte ein Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 Euro sowie für das bewegliche Anlagevermögen, welches vollständig vermieterpfandrechtsbelastet ist, ein Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 Euro ratierlich bezahlt wird, mit Beschluss vom 11.06.2024 terminiert auf den 23.07.2024, wird aufgehoben.
Es erfolgt eine neue, mündliche Terminierung im Dezernatswege.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.06.2024
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