Antragsverfahren Berlin HRB 169532

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Insolvenzprofil

Viktoria Gottsmann Beteiligungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 169532
EUID
DEF1103R.HRB169532

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3609 IN 10605/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Viktoria Gottsmann Beteiligungs GmbH, Egellsstraße 21, 13507 Berlin, wurde auf Antrag eines Gläubigers ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das EGVP eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

04.03.2026

3609 IN 10605/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Viktoria Gottsmann Beteiligungs GmbH, Egellsstraße 21, 13507 Berlin, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Viktoria Frister Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 169532 - Schuldnerin - Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)...

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