Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 110081

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Insolvenzprofil

WINDnovation Engineering Solutions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 110081
EUID
DEF1103R.HRB110081

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 2749/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WINDnovation Engineering Solutions GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Mit Beschluss vom 23.04.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Einziehung von Außenständen untersagt, und Verfügungen über das Vermögen bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten, und ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Am 10.03.2026 hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Dieser Antrag basiert auf einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert. Der Antrag sieht eine Regelvergütung sowie Zuschläge in Höhe von insgesamt 72,5 % für Mehraufwand bei der Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten und die Bemühung um eine übertragende Sanierung vor. Die Insolvenzgläubiger haben die Gelegenheit erhalten, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen einzureichen. Mit Beschluss vom 10.04.2026 hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist gestattet worden, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung vom 10.04.2026 können Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

23.04.2024

36w IN 2749/24 | In dem Verfahren über den Antrag der WINDnovation Engineering Solutions GmbH, Wagner-Régeny-Straße 14, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Olle Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 110081 - Schuldnerin - Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen , eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs ...

Originalbekanntmachung

05.07.2024

36w IN 2749/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WINDnovation Engineering Solutions GmbH, Wagner-Régeny-Straße 14, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Olle Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 110081 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Entwicklung, Verkauf und Vertrieb von Komponenten von Windturbinen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 01.07.2024 um 09.57 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugebe...

Originalbekanntmachung

13.03.2026

36w IN 2749/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WINDnovation Engineering Solutions GmbH, Wagner-Régeny-Straße 14, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Olle Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 110081 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 06.03.2026 die Regelvergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß § 11 i.V.m. § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 11 i.V.m. § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 72,5% (für Mehraufwand Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Bemühung um übertragende Sanierung) beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalt...

Originalbekanntmachung

13.04.2026

36w IN 2749/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WINDnovation Engineering Solutions GmbH, Wagner-Régeny-Straße 14, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Olle Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 110081 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Ausla...

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