Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 211238

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Insolvenzprofil

Woolis GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 211238
EUID
DEF1103R.HRB211238

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 4601/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Martin Herrmann
Adresse
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17.07.2024 über den Antrag der Woolis GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Der Schuldnerin ist die Einziehung von Außenständen untersagt, und Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Ermächtigung erteilt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

36w IN 4601/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Woolis GmbH, Marburger Straße 3, 10789 Berlin, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Angélica Bertram Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 211238 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 17.07.2024 um 13:17 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch ...

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