Vorläufige Maßnahmen Brandenburg HRB 15170

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Insolvenzprofil

AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 15170
EUID
DEG1103.HRB15170

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 160/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Antragsverfahren. Das Amtsgericht Cottbus hat am 17.04.2026 um 9:52 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Es ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden, und Verfügungen der Schuldnerin bedürfen dessen Zustimmung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

Az.: 63 IN 160/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Goldenstein Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 15170 CB - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 17.04.2026 um 9.52 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt a...

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