Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Elfeldt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 3830
EUID
DEG1103.HRB3830
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH ist am 01.05.2025 um 09:05 Uhr durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 13.06.2025. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 23.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 07.07.2025 um 09:30 Uhr angesetzt. In dieser Versammlung werden die angemeldeten Forderungen geprüft und Beschlüsse über die Person des Verwalters, die Verwertung der Masse sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses gefasst. Am 31.03.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
06.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), wurde am 01.05.2025, um 09:05 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachr...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), wurde am 01.05.2025, um 09:05 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das In-solvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der An-meldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 7. Juli 2025, 09:30 Uhr, Saal 020 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerde-frist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 5. Mai 2025, Az.: 63 IN 67/25
Originalbekanntmachung
23.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), ist am 31.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 7. April 2026, 63 IN 67/25
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.