Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 3830

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Autohaus Elfeldt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 3830
EUID
DEG1103.HRB3830

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH ist am 01.05.2025 um 09:05 Uhr durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 13.06.2025. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 23.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 07.07.2025 um 09:30 Uhr angesetzt. In dieser Versammlung werden die angemeldeten Forderungen geprüft und Beschlüsse über die Person des Verwalters, die Verwertung der Masse sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses gefasst. Am 31.03.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt.

Originalbekanntmachung

06.05.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), wurde am 01.05.2025, um 09:05 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachr...

Originalbekanntmachung

23.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), ist am 31.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 7. April 2026, 63 IN 67/25

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