Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 10273

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Insolvenzprofil

BACKMACHER Industrieproduktion und Vertriebs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 10273
EUID
DEG1103.HRB10273

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 61/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BACKMACHER Industrieproduktion und Vertriebs GmbH ist eröffnet und läuft. Im Rahmen des Verfahrens ist die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie dessen Auslagen festgesetzt worden. Es wurden Zuschläge für die Betriebsfortführung (25 %) und Sanierungsbemühungen (15 %) gewährt. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag für die Forderungsprüfung ist der 23. Februar 2026 bestimmt. Die Anmeldungsunterlagen und die Tabelle sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

06.01.2026

n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BACKMACHER Industrieproduktion und Vertriebs GmbH, Am Möllenberg 11-15, 15713 Königs Wusterhausen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 23. Februar 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei...

Originalbekanntmachung

10.02.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BACKMACHER Industrieproduktion und Vertriebs GmbH, Am Möllenberg 11-15, 15713 Königs Wusterhausen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 157.336,76 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 25% Betriebsfortführung nebst Arbeitnehmerangelegenheiten und Insolvenzgeldfinanzierung, 15 % Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolv...

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