Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 14120
EUID
DEG1103.HRB14120
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 116/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.01.2026 um 09:45 Uhr durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Krafft ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.02.2026. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 23.03.2026, an dem schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung beim Gericht eingehen müssen. Die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 09.03.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Am 09.04.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
28.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 21.01.2026, um 09:45 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die ...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 21.01.2026, um 09:45 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 23. März 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 23. Januar 2026, Az.: 63 IN 116/25
Originalbekanntmachung
28.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen, ist am 09.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 24. April 2026, 63 IN 116/25
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