Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 14120

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Insolvenzprofil

BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 14120
EUID
DEG1103.HRB14120

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 116/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.01.2026 um 09:45 Uhr durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Krafft ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.02.2026. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 23.03.2026, an dem schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung beim Gericht eingehen müssen. Die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 09.03.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Am 09.04.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 21.01.2026, um 09:45 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die ...

Originalbekanntmachung

28.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BBMD-Mediendienstleister UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen, ist am 09.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 24. April 2026, 63 IN 116/25

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