Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BOSIG Baukunststoffe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 4069
EUID
DEG1103.HRB4069
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 93/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz
Adresse
Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOSIG Baukunststoffe GmbH ist am 01.06.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht der Sachwalterin verwaltet. Zur Sachwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz ernannt worden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2025 anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 15.07.2025 zur Einsicht niedergelegt. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und über verschiedene Beschlussgegenstände entschieden wird, ist am 30.07.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
02.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOSIG Baukunststoffe GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 4069 CB), Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb von Baukunststoffen, Roland-Schmid-Straße 1, 04910 Elsterwerda, eingetragener Sitz: Elsterwerda, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fredrik Ljungman wurde am 01.06.2025, um 10:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Ein unterstützender einstimmiger Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses liegt vor. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO). Zur Sachwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronisc...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOSIG Baukunststoffe GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 4069 CB), Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb von Baukunststoffen, Roland-Schmid-Straße 1, 04910 Elsterwerda, eingetragener Sitz: Elsterwerda, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fredrik Ljungman wurde am 01.06.2025, um 10:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Ein unterstützender einstimmiger Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses liegt vor. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO). Zur Sachwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, der 30. Juli 2025 um 13:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 129.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272, 276, 277 InsO bezeichneten Gegenstände. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu den Mitgliedern werden bestimmt: a) für die Gruppe der Großgläubiger - Volksbank Göppingen eG, Poststraße 4, 73033 Göppingen, vertreten durch den Prokuristen Edwin Engelhart; b) für die Gruppe der Kleingläubiger - Durasys GmbH, Leonhard-Weiss-Straße 1, 73037 Göppingen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Trautner; c) für die Gruppe Arbeitnehmer - Grit Schreiber, Hammerstraße 3 a, 01979 Lauchhammer.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 01.06.2025
Az.: 63 IN 93/25
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