Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CB Mobility GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 15788
EUID
DEG1103.HRB15788
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 16/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz
Adresse
Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Mobility GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zur Durchführung des Verfahrens ist die Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 10.05.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 03.06.2024 angesetzt, an dem auch Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung einzureichen sind. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 20.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Am 02.05.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Verwalter eingegangen. Zudem ist ein schriftliches Verfahren zur Genehmigung des Kauf- und Übertragungsvertrages zum Erwerb des Geschäftsbetriebes durch die Marley Tours UG angeordnet worden, wobei Einwendungen bis zum 03.06.2024 erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
04.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Mobility GmbH, Bahnhofstraße 76, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung Angebots des Kauf- und Übertragungsvertrages zum Erwerb des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin durch die Marley Tours UG das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis Montag, den 3. Juni 2024 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgerich...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Mobility GmbH, Bahnhofstraße 76, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung Angebots des Kauf- und Übertragungsvertrages zum Erwerb des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin durch die Marley Tours UG das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis Montag, den 3. Juni 2024 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Cottbus, den 2. April 2024, Az.: 63 IN 16/24
Originalbekanntmachung
04.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Mobility GmbH, Bahnhofstraße 76, 03046 Cottbus, wurde am 01.04.2024, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt die Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiem-straße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 3. Juni 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prü-fung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag ode...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Mobility GmbH, Bahnhofstraße 76, 03046 Cottbus, wurde am 01.04.2024, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt die Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiem-straße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 3. Juni 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prü-fung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 2. April 2024, Az.: 63 IN 16/24
Originalbekanntmachung
08.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Mobility GmbH, Bahnhofstraße 76, 03046 Cottbus, ist am 02.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Cottbus, den 7. Mai 2024, Az: 63 IN 16/24
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