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Insolvenzprofil
dbv events UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 14654
EUID
DEG1103.HRB14654
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 173/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Sietz
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbv events UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet und befindet sich im Endstadium. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sietz, hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erstellt. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 319.164,67 Euro, während der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse 269,27 Euro beträgt. Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters sowie die Auslagen wurden aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 14.432,59 Euro festgesetzt. Beteiligte können bis zum 18.05.2026 schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Mit der Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO. Gegen den Beschluss zur Festsetzung der Vergütung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
24.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbv events UG (haftungsbeschränkt), Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 18.05.2026 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 18.05.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 319.164,67 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmass...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbv events UG (haftungsbeschränkt), Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 18.05.2026 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 18.05.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 319.164,67 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 269,27 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 4. März 2026
Az.: 63 IN 173/22
Originalbekanntmachung
24.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbv events UG (haftungsbeschränkt), Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Sietz - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 10 Zustellungen á 3,50 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 14.432,59 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung i...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbv events UG (haftungsbeschränkt), Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Sietz - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 10 Zustellungen á 3,50 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 14.432,59 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 4. März 2026
Az.: 63 IN 173/22
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