Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dry Agent Trocknungstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 13751
EUID
DEG1103.HRB13751
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 327/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry Agent Trocknungstechnik GmbH ist am 01.03.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2024 anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 22.04.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, die zugleich als mündliches Verfahren durchgeführt wird, ist am 06.05.2024 angesetzt. In dieser Versammlung werden die angemeldeten Forderungen geprüft, ein Bericht über den Fortgang des Verfahrens beschlossen sowie über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt, die Verwertung der Masse und die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung beschlossen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche abzuschließen. Zudem ist die Beauftragung der Kanzlei BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB gestattet. Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen in Höhe von 316.934,91 € nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden, wobei Zuschläge für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen in Höhe von 65 % gewährt wurden.
Originalbekanntmachung
07.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry AgentTrocknungstechnik GmbH, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 01.03.2024, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 6. Mai 2024, 10:00 Uhr, Saal 020. Der Termin dient zugleich a. der Beschlussfa...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry AgentTrocknungstechnik GmbH, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 01.03.2024, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 6. Mai 2024, 10:00 Uhr, Saal 020. Der Termin dient zugleich a. der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, b. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), c. die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), insbesondere die Genehmigung der Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens und des Umlaufvermögens der Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter soll die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen die jeweilige Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen. Ihm wird ferner gestattet, zur Durchsetzung dieser Ansprüche und Forderungen auch die Kanzlei BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, an der der Insolvenzverwalter wirtschaftlich beteiligt ist, zu beauftragen, d. die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), e. den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 4. März 2024, Az.: 63 IN 327/23
Originalbekanntmachung
28.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry Agent Trocknungstechnik GmbH, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 316.934,91 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 65 % Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßg...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry Agent Trocknungstechnik GmbH, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 316.934,91 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 65 % Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 22. Januar 2026, 63 IN 327/23
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.