Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EURO-CAR-GUBEN UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 12280
EUID
DEG1103.HRB12280
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 304/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.12.2023 um 07:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner betreibt den KFZ-Handel, -Handwerk sowie Verkauf und Reparatur und hat seinen Sitz in Guben. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.02.2024. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 20.03.2024. Bis zu diesem Termin sind Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, Unterhaltszahlungen, die Verwertung der Masse und die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen oder die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen muss spätestens am 20.03.2024 bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
04.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Cottbus HR B 12280 CB), Geschäftszweig: KFZ Handel Handwerk, Verkauf und Reparatur, etc., Cottbuser Straße 106, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Schnierstein, Waldstraße 32 a, 03172 Guben wurde am 29.12.2023, um 07:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 20. ...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Cottbus HR B 12280 CB), Geschäftszweig: KFZ Handel Handwerk, Verkauf und Reparatur, etc., Cottbuser Straße 106, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Schnierstein, Waldstraße 32 a, 03172 Guben wurde am 29.12.2023, um 07:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 20. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 29.12.2023
Az.: 63 IN 304/23
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