Aufhebung des Verfahrens Brandenburg HRB 6750

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Insolvenzprofil

Gunnar Läber Betriebs- und Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 6750
EUID
DEG1103.HRB6750

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 412/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Cottbus hat über den Antrag der Gunnar Läber Betriebs- und Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

63 IN 412/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Gunnar Läber Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Gröbitzer Weg 14 a, 03238 Massen, vertreten durch den Geschäftsführer Gunnar Läber Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRA 6750 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an Unternehmen und deren Verwaltung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung FREITEXT kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.inso...

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