Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 14468
EUID
DEG1103.HRB14468
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt André Binder
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH ist am 30.01.2024 um 05:52 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Binder bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind spätestens ab dem 22.03.2024 zur Einsicht niedergelegt worden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 17.04.2024. Bis zu diesem Termin sind schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung einzureichen. Am 31.05.2024 ist die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
02.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH (HRB 14468 CB), Geschäftszweig: Bauhauptgewerk mit den Schwer-punkten Dachdeckerei, Dachklempnerei und Zimmerei, Am Klinikum 52, 03099 Kolkwitz, wurde am 30.01.2024, um 05:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insol-venzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 17. April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forder...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH (HRB 14468 CB), Geschäftszweig: Bauhauptgewerk mit den Schwer-punkten Dachdeckerei, Dachklempnerei und Zimmerei, Am Klinikum 52, 03099 Kolkwitz, wurde am 30.01.2024, um 05:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insol-venzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 17. April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 31. Januar 2024, Az.: 63 IN 240/23
Originalbekanntmachung
05.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH, Am Klinikum 52, 03099 Kolkwitz, ist am 31.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 4. Juni 2024, 63 IN 240/23
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