Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
L. D. Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 12069
EUID
DEG1103.HRB12069
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 55/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Kirchner
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. D. Verwaltungs GmbH ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Kirchner, hat die Regelvergütung sowie Auslagen festgesetzt. Gemäß § 188 Satz 3 InsO beträgt die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen 35.259,56 Euro, während der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse ca. 1.419,55 Euro beträgt. Der Schlusstermin ist für den 23.06.2026 im schriftlichen Verfahren angesetzt. Zu den Tagesordnungspunkten gehören die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung, die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie die Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen sind schriftlich bis zum 23.06.2026 bei Gericht einzureichen. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Originalbekanntmachung
13.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. D. Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 22, 15910 Krausnick, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 23.06.2026 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 23.06.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 Ins...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. D. Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 22, 15910 Krausnick, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 23.06.2026 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 23.06.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 35.259,56 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt ca. 1.419,55 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 24. April 2026
Az.: 63 IN 55/24
Originalbekanntmachung
13.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. D. Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 22, 15910 Krausnick, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Kirchner - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 25 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 13 Zustellungen á 4,00 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.471,54 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei ...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. D. Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 22, 15910 Krausnick, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Kirchner - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 25 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 13 Zustellungen á 4,00 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.471,54 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 24. April 2026
Az.: 63 IN 55/24
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