Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Landfleischerei Proschim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 6280
EUID
DEG1103.HRB6280
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 443/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Sponholzstraße 11, 12159 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landfleischerei Proschim GmbH ist am 16.06.2025 um 14:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner hat seinen Sitz in Welzow und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 6280 CB eingetragen. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 27.08.2025. An diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 05.08.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
17.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landfleischerei Proschim GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 6280 CB), Geschäftszweig: landwirtschaftliche Dienstleistungen jeglicher Art, u.a. Vermarktung von Fleischprodukten und weiteres, Hauptstraße 59, 03119 Welzow OT Proschim, eingetragener Sitz: Welzow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Rösch wurde am 16.06.2025, um 14:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Sponholzstraße 11, 12159 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubig...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landfleischerei Proschim GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 6280 CB), Geschäftszweig: landwirtschaftliche Dienstleistungen jeglicher Art, u.a. Vermarktung von Fleischprodukten und weiteres, Hauptstraße 59, 03119 Welzow OT Proschim, eingetragener Sitz: Welzow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Rösch wurde am 16.06.2025, um 14:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Sponholzstraße 11, 12159 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 27. August 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 16.06.2025
Az.: 63 IN 443/24
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