Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mebaco Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 8969
EUID
DEG1103.HRB8969
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 343/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Matthias Rönsch
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mebaco Metallbau GmbH ist am 24.01.2024 mit der Bestellung von Rechtsanwalt Matthias Rönsch zum vorläufigen Insolvenzverwalter und der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts in das vorläufige Insolvenzverfahren übergegangen. Am 28.02.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Matthias Rönsch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 05.04.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 08.05.2024 angesetzt, an dem auch Widersprüche gegen Forderungen einzureichen sind. Am 15.05.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
24.01.2024
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Mebaco Metallbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 8969 CB), Drebkauer Straße 45, 03099 Kolkwitz-Klein Gaglow, eingetragener Sitz: Klein Gaglow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Müller, Spreestraße 12 a, 03050 Cottbus ist heute, am 24.01.2024, um 07.48 Uhr
Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgeric...
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Mebaco Metallbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 8969 CB), Drebkauer Straße 45, 03099 Kolkwitz-Klein Gaglow, eingetragener Sitz: Klein Gaglow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Müller, Spreestraße 12 a, 03050 Cottbus ist heute, am 24.01.2024, um 07.48 Uhr
Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 343/23
Originalbekanntmachung
01.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mebaco Metallbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 8969 CB), Drebkauer Straße 45, 03099 Kolkwitz-Klein Gaglow, eingetragener Sitz: Klein Gaglow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Müller, Spreestraße 12 a, 03050 Cottbus wurde am 28.02.2024, um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 8. Mai 2024. Spätestens an dies...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mebaco Metallbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 8969 CB), Drebkauer Straße 45, 03099 Kolkwitz-Klein Gaglow, eingetragener Sitz: Klein Gaglow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Müller, Spreestraße 12 a, 03050 Cottbus wurde am 28.02.2024, um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 8. Mai 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 28.02.2024
Az.: 63 IN 343/23
Originalbekanntmachung
17.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mebaco Metallbau GmbH (Regis-tergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 8969 CB), Drebkauer Straße 45, 03099 Kolkwitz-Klein Gaglow ist am 15.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 16. Mai 2024
Az.: 63 IN 343/23
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