Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEGAMI Sp. z o. o.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 13227
EUID
DEG1103.HRB13227
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 8/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto - Nagel - Straße 14, 14467 Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das isolierte Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der MEGAMI Sp.z o.o. ist eröffnet. Der Insolvenzplan vom 16.03.2026 wurde durch das Amtsgericht Cottbus am 24.03.2026 zur Erörterung und Abstimmung bekannt gegeben. Der Termin zur Erörterung und Abstimmung ist am 29.04.2026 angesetzt. Nach der Bestätigung des Insolvenzplanes und dem Eintritt der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses ist das Insolvenzverfahren zum 28.05.2026 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Insolvenzplanes wird durch den Insolvenzverwalter überwacht.
Originalbekanntmachung
13.04.2026
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der
(Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB), Kirchstraße 14, 03172 Guben, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Herren Krysztof Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski,
Schuldnerin
Verwalter und Planeinreicher:
Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto - Nagel - Straße 14, 14467 Potsdam
hat das Insolvenzgericht Cottbus am 24.03.2026
durch Richterin am Amtsgericht Rachow
beschlossen:
Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes, des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Plan vom 16.03.2026 (Erörterungs- und Abstimmungstermin gem. § 235 InsO) und gegebenenfalls Bestätigung des Planes wird bestimmt auf:
Mittwoch, den 29.04.2026, 10.00 Uhr, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
I.
Die Stellungnahme der Schuldnerin zum Plan soll binnen 3 Wochen abgegeben werden (§ 232 Abs.1 Ziffer 2 InsO).
II.
Der Insolvenzplan mit seinen Anlage...
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen der
(Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB), Kirchstraße 14, 03172 Guben, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Herren Krysztof Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski,
Schuldnerin
Verwalter und Planeinreicher:
Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto - Nagel - Straße 14, 14467 Potsdam
hat das Insolvenzgericht Cottbus am 24.03.2026
durch Richterin am Amtsgericht Rachow
beschlossen:
Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes, des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Plan vom 16.03.2026 (Erörterungs- und Abstimmungstermin gem. § 235 InsO) und gegebenenfalls Bestätigung des Planes wird bestimmt auf:
Mittwoch, den 29.04.2026, 10.00 Uhr, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
I.
Die Stellungnahme der Schuldnerin zum Plan soll binnen 3 Wochen abgegeben werden (§ 232 Abs.1 Ziffer 2 InsO).
II.
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen sowie den eingegangenen Stellungnahmen kann durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, Zimmer 236 eingesehen werden (§ 234 InsO).
III.
Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplanes auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Gem. § 240 InsO kann über den geänderten Plan
noch im selben Termin abgestimmt werden.
IV.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Planes ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat ( § 235 Abs. 3 InsO).
V.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger ,die Forderungen angemeldet haben ,die absonderungsberechtigten Gläubiger ,der Verwalter und die an der Schuldnerin beteiligten Personen geladen ( § 235 Abs.3 InsO).
VI.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
VII.
Soweit Gläubiger an dem Eröffnungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Vertretungsverhältnisse der Teilnehmenden sind durch geeignete Urkunden im Termin nachzuweisen (Vollmachten, Registerauszüge etc.).
Gem. Ziffer 8 des Eröffnungsbeschlusses vom 01.05.2021 wird der Verwalter beauftragt, den Gläubigern, die Forderungen angemeldet haben und den absonderungsberechtigten Gläubigern eine Zusammenfassung des Planes zu übersenden.
Cottbus, den 24.03.2026
Abteilung 63
Originalbekanntmachung
27.05.2026
In dem isolierten Partikularinsolvenzverfahren über das in Deutschland belegene Vermögen (Zweigstelle) der MEGAMI Sp.z o.o. (Registergericht Cottbus HRB 13227 CB ) ,Kirchstraße 14 ,03172 Guben ,vertreten durch den Vorstand ,dieser vertreten durch die Herren Stanislaw Szymanski und Piotr Sebastian Chorbinski hat das Amtsgericht Cottbus durch Richterin am Amtsgericht Rachow am 22.05.2026 beschlossen. :
Nachdem die Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses für den Insolvenzplan vom 16.03.2026 eingetreten ist wird das Insolvenzverfahren zum 28.05.2026 aufgehoben. ( § 258 InsO)
Die Erfüllung des Planes wird durch Rechtsanwalt Thomas Krafft , Potsdam überwacht ( §§ 259,267 InsO )
Amtsgericht Cottbus, den 22. Mai 2026
Az.: 63 IN 8/21
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