Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Oculyze GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 12748
EUID
DEG1103.HRB12748
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 90/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Roland Gronau
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Oculyze GmbH, Wildau, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Am 04.03.2024 wurde Rechtsanwalt Roland Gronau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das Verfahren ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Roland Gronau ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.07.2024 anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung ist am 28.08.2024 angesetzt, in der unter anderem die Person des Verwalters beschlossen und über die Verwertung der Masse sowie die Veräußerung des Geschäftsbetriebs entschieden wird.
Originalbekanntmachung
04.03.2024
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Oculyze GmbH,
Registergericht Amtsgericht Cottbus HRB 12748 CB, Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Mikroskopielösungen, und/oder automatischen Bildanalysen sowie verwandten und ergänzenden Technologien, Hochschulring 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Katja Schulze, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ulrich Martin Tillich
ist heute, am 04.03.2024, um 11:45 Uhr, Herr Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-STr.8, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden
§§ 21 Abs. 2 Nr.2, 22 InsO
Originalbekanntmachung
03.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oculyze GmbH, Hochschulring 1, 15745 Wildau (HRB 12748 CB Amtsgericht Cottbus), vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ulrich Martin Tillich und Dr. Katja Schulze, Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Mikroskopie Lösungen und/oder automatische Bildanalysen sowie verwandten und ergänzenden Technologien u. a., wurde am 01.06.2024, um 08:18 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die ange...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oculyze GmbH, Hochschulring 1, 15745 Wildau (HRB 12748 CB Amtsgericht Cottbus), vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ulrich Martin Tillich und Dr. Katja Schulze, Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Mikroskopie Lösungen und/oder automatische Bildanalysen sowie verwandten und ergänzenden Technologien u. a., wurde am 01.06.2024, um 08:18 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 28. August 2024, 13:00 Uhr, Saal 129 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sowie die Veräußerung des Geschäftsbetriebs des schuldnerischen Unternehmens im Rahmen einer übertragenden Sanierung. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU /EWR Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 3. Juni 2024, Az.: 63 IN 90/24
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.