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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 23.04.2026 die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung datiert vom 27. April 2026.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 279 CB), Geschäftszweig: Herstellung von Gussteilen in Hochdruck-Pressverfahren, vertr. d. d. GF Jens van Haß und Sven Piesker, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand, eingetragener Sitz: Ortrand, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Piesker, Gefluderstr. 48, 01987 Schwarzheide, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens van Haß, Anton-Graff-Str. 6, 01309 Dresden sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 2. Juli 2025, 63 IN 457/24
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesell-schaft mit beschränkter Haftung, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand, ist am 23.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 27. April 2026, 63 IN 457/24
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