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Insolvenzprofil
PM Kreative Baulösungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 11268
EUID
DEG1103.HRB11268
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 129/16
Phase
Schlusstermin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Kreative Baulösungen UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Cottbus anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist die Regelvergütung des Verwalters sowie dessen Auslagen und Kosten für übertragene Zustellungen in Höhe von 76.847,64 € nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von 20 % festgelegt. Eine Vergütung wurde an vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte aus der Masse gezahlt. Das Gericht hat am 13. April 2026 beschlossen, dem Schlussverteilung zu zustimmen. Der Schlusstermin ist für den 26. Mai 2026 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Auf der Tagesordnung stehen die Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 227.875,03 €, während die zur Verteilung verfügbare Masse 0,00 € beträgt. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der §§ 189, 190 InsO.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Kreative Baulösungen UG (haftungsbeschränkt), Gewerbepark 34, 15745 Wildau sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 76.847,64 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 20 %. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgeben...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Kreative Baulösungen UG (haftungsbeschränkt), Gewerbepark 34, 15745 Wildau sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 76.847,64 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 20 %. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 13. April 2026, 63 IN 129/16
Originalbekanntmachung
15.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Kreative Baulösungen UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Cottbus HRB 11268 CB), Geschäftszweig: kreative Baulösungen, Bauleitung, Bauüberwachung u. a. , Gewerbepark 34, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Müller, Potsdamer Straße 7, 15711 Königs Wusterhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Paul, Am Seeblick 25, 15741 Bestensee, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 13. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Dienstag, 26. Mai 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtliche...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Kreative Baulösungen UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Cottbus HRB 11268 CB), Geschäftszweig: kreative Baulösungen, Bauleitung, Bauüberwachung u. a. , Gewerbepark 34, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Müller, Potsdamer Straße 7, 15711 Königs Wusterhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Paul, Am Seeblick 25, 15741 Bestensee, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 13. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Dienstag, 26. Mai 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 227.875,03 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 0,00 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 13. April 2026, 63 IN 129/16
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