Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 12499

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

RTE Umweltservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 12499
EUID
DEG1103.HRB12499

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 22/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Münzel & Böhm
Person
Rechtsanwalt Dr. Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTE Umweltservice GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Potsdam. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 20.02.2024 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Originalbekanntmachung

09.01.2024

6.50 IN 22/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTE Umweltservice GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 12499 CB), Weg zur Mühle 2 A, 15754 Heidesee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Claus Thobe, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Münzel & Böhm -Rechtsanwalt Dr. Grauer-, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.02.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden üb...

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