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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarcom24 GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Cottbus hat am 24.10.2025 einen Beschluss gefasst, der am 30.12.2025 hinsichtlich der Firmierung des Schuldners berichtigt wurde. Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, wonach die Schuldnerin unter „Solarcom24 GmbH“ firmiert und nicht unter „Solarcom 24 GmbH“. Der Insolvenzverwalter hat am 07.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Solarcom24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Kohndrow, Am Wildgarten 33, 15745 Wildau und Annette Kohndrow - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Cottbus am 30.12.2025 beschlossen: Der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 24.10.2025 wird im Rubrum wie folgt berichtigt: Die Schuldnerin firmiert unter: Solarcom24 GmbH nicht unter Solarcom 24 GmbH. Gründe: Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor. Amtsgericht Cottbus, 30.12.2025 63 IN 299/25
Originalbekanntmachung
63 IN 299/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Solarcom24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Kohndrow, Am Wildgarten 33, 15745 Wildau und Annette Kohndrow - Schuldnerin - hat der Insolvenzverwalter am 07.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 09.01.2026
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