Aufhebung des Verfahrens Brandenburg HRB 16554

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Speed an Space Mentoring GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 16554
EUID
DEG1103.HRB16554

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 47/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Kanzlei
NMS Schmidt Insolvenzverwaltung
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt
Adresse
Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Speed and Space Mentoring GmbH, vertreten durch Geschäftsführer René Werner Weber, wurde beim Amtsgericht Cottbus beantragt. Am 04.02.2026 hat das Gericht zur Sicherung des Schuldnervermögens gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dabei wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit dessen Zustimmung wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Am 16.03.2026 wurden diese angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters bleibt jedoch insoweit bestehen, als sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

05.02.2026

Az.: 63 IN 47/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Speed and Space Mentoring GmbH, Attilastraße 18, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Weber Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 16554 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren ...

Originalbekanntmachung

13.02.2026

Az.: 63 IN 47/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Speed and Space Mentoring GmbH, Attilastraße 18, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Weber Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 16554 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt, NMS Schmidt Insolvenzverwaltung, Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 ...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

63 IN 47/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Speed and Space Mentoring GmbH, Attilastraße 18, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Weber Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 16554 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist. Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 16.03.2026

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