Schlusstermin Brandenburg HRB 13550

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Insolvenzprofil

STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 13550
EUID
DEG1103.HRB13550

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Andreas Kehrel

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind verschiedene Vergütungsbeschlüsse ergangen, darunter für einen vorläufigen Verwalter und den Insolvenzverwalter. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 25. Februar 2026 festgelegt wurde. Das Insolvenzgericht Cottbus hat am 13. April 2026 beschlossen, der Schlussverteilung zuzustimmen. Der Schlusstermin ist für den 5. Juni 2026 angesetzt, an dem unter anderem verspätet angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.393.387,83 €, während die zur Verteilung verfügbare Masse 199.884,68 € beträgt.

Originalbekanntmachung

20.01.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 25. Februar 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öf...

Originalbekanntmachung

17.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 257.506,38 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden folgende Zuschläge festgesetzt: 40 % wegen Arbeitnehmerangelegenheiten. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffen...

Originalbekanntmachung

17.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13550 CB), Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von elektrotechn. Baugruppen, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen, eingetragener Sitz: Großräschen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kehrel, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 13. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 5. Juni 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftss...

Originalbekanntmachung

17.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 123.473,86 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgeb...

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