Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Storage Logistic Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 11508
EUID
DEG1103.HRB11508
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 149/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Tino Schweizer
Adresse
Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storage Logistic Service GmbH ist am 07.06.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tino Schweizer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.07.2024. Am 27.06.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Verwalter eingegangen. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, die zugleich der Prüfung der angemeldeten Forderungen dient, ist am 04.09.2024 anberaumt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden, wobei der Prüfungsstichtag auf den 21.05.2025 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
11.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storage Logistic Service GmbH, An der alten Ziegelei 1-2, 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe (HRB 11508 CB, Amtsgericht Cottbus), vertreten durch den Geschäftsführer Jannes Wilhelm-Kell, Ge-genstand: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kontraktlogistik, Trans-portlogistik, Möbellogistik, kombinierte Verkehre, Frachtenvermittlung, wurde am 07.06.2024, um 11:31 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tino Schweizer, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversa...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storage Logistic Service GmbH, An der alten Ziegelei 1-2, 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe (HRB 11508 CB, Amtsgericht Cottbus), vertreten durch den Geschäftsführer Jannes Wilhelm-Kell, Ge-genstand: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kontraktlogistik, Trans-portlogistik, Möbellogistik, kombinierte Verkehre, Frachtenvermittlung, wurde am 07.06.2024, um 11:31 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tino Schweizer, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 4. September 2024, 10:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubi-gerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maß-gebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Be-schwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicher-heitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gül-tigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 10. Juni 2024, Az.: 63 IN 149/23
Originalbekanntmachung
09.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storage Logistic Service GmbH, An der alten Ziegelei 1-2, 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe, ist am 27.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 9. Juli 2024, 63 IN 149/23
Originalbekanntmachung
06.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storage Logistic Service GmbH, An der alten Ziegelei 1-2, 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 21. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer ...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storage Logistic Service GmbH, An der alten Ziegelei 1-2, 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 21. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 21. März 2025, Az.: 63 IN 149/23
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