Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
structrepair GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 12477
EUID
DEG1103.HRB12477
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 121/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der structrepair GmbH ist anhängig. Am 06.01.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit beseitigt wurde. Zudem wurden die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie die Auslagenpauschale aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 303.639,81 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt und an beauftragte Dritte wurde keine Vergütung aus der Masse gezahlt. Gegen den Beschluss zur Festsetzung der Vergütung ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zulässig.
Originalbekanntmachung
22.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der structrepair GmbH, Am Dürrbachgraben 1, 01945 Ruhland ist die Gläubigerversammlung einberufen worden auf Mittwoch, 3. September 2025, 11:30 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130 in Cottbus) mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des gerichtlich protokollierten Vergleichs beim Brandenburgischen Oberlandesgericht zum AZ: 4 U 13/25 in dem Rechtsstreit gegen die Gesellschafterin der Schuldnerin Black Forest SICAV-SIF S.A. wegen einer Forderung aus nicht ordnungsgemäß erbrachter Kapitalerhöhung. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren ...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der structrepair GmbH, Am Dürrbachgraben 1, 01945 Ruhland ist die Gläubigerversammlung einberufen worden auf Mittwoch, 3. September 2025, 11:30 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130 in Cottbus) mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des gerichtlich protokollierten Vergleichs beim Brandenburgischen Oberlandesgericht zum AZ: 4 U 13/25 in dem Rechtsstreit gegen die Gesellschafterin der Schuldnerin Black Forest SICAV-SIF S.A. wegen einer Forderung aus nicht ordnungsgemäß erbrachter Kapitalerhöhung. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 21. August 2025, AZ: 63 IN 121/21
Originalbekanntmachung
13.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der structrepair GmbH, Am Dürrbachgraben 1, 01945 Ruhland, ist am 06.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit beseitigt wurde. Cottbus, den 3. Februar 2026, 63 IN 121/21
Originalbekanntmachung
13.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der structrepair GmbH, Am Dürrbachgraben 1, 01945 Ruhland sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagenpauschale für einen Monat gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 303.639,81 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Besc...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der structrepair GmbH, Am Dürrbachgraben 1, 01945 Ruhland sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagenpauschale für einen Monat gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 303.639,81 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 3. Februar 2026, 63 IN 121/21
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