Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 8373

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Insolvenzprofil

TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 8373
EUID
DEG1103.HRB8373

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 150/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication and Engineering ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.840.104,16 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 95 Prozent für Erschwernisse im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, dem Abschluss einer Fortführungsvereinbarung einschließlich unechter Massekredite, Arbeitnehmerangelegenheiten und Bemühungen um eine übertragende Sanierung festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Gegen den Beschluss zur Festsetzung der Vergütungen und Zuschläge ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Der Beschluss wurde am 31. Mai 2024 vom Amtsgericht Cottbus verkündet.

Originalbekanntmachung

18.06.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.840.104,16 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde Zuschläge iHv insgesamt 95% festgesetzt für die Erschwernisse im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, Abschluss einer Fortführungsvereinbarung inkl. Unechter Massekredite, Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um eine übertragende Sanierung. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Woc...

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