Aufhebung des Verfahrens Brandenburg HRB 15725

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Trilleco DACH GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 15725
EUID
DEG1103.HRB15725

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 148/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trilleco DACH GmbH, Freiheitstraße 124/126, 15745 Wildau, ist mit Beschluss vom 1. April 2026 gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Bei früherer Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

03.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trilleco DACH GmbH, Freiheitstraße 124/126, 15745 Wildau sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 51348,18 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerd...

Originalbekanntmachung

03.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trilleco DACH GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 15725 CB), Geschäftszweig: Entw., Erwerb und Verkauf von Technologien etc., Freiheitstraße 124/126, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Günter Dahn, Abendseglersteig 76, 12589 Berlin, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 19. Mai 2025 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 1. August 2025, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. A...

Originalbekanntmachung

18.05.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trilleco DACH GmbH, Freiheitstraße 124/126, 15745 Wildau, ist das Verfahren mit Beschluss vom 1. April 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzel...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.