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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TST Technische Systems GmbH ist anhängig. Am 28. Januar 2026 ist beim zuständigen Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntgabe dieses Sachverhalts erfolgt am 5. Februar 2026 durch das Amtsgericht Cottbus.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TST Technische Systeme GmbH (Registergericht Amtsgericht Cottbus HR B 9010 CB), Wiesenweg 1, 04934 Hohenleipisch ist am 28.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 5. Februar 2026 63 IN 323/24
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