Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolff Transport & Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Cottbus, HRB 12615
EUID
DEG1103.HRB12615
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 100/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt André Binder
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dirk Wolff, ist am 12. März 2024 das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet worden. Dabei sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Binder bestellt worden. Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt worden. Am 28. Mai 2024 ist das Insolvenzverfahren um 10:03 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt André Binder ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 09. Juli 2024 anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 30. Juli 2024 zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 20. August 2024. An diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingehen.
Originalbekanntmachung
12.03.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Wolff Transport & Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12615 CB), Geschäftszweig: Transport von Massengütern etc., Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, eingetragener Sitz: Heideblick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolffist heute, am 12.3.2024, um Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlinbestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu ...
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Wolff Transport & Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12615 CB), Geschäftszweig: Transport von Massengütern etc., Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, eingetragener Sitz: Heideblick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolffist heute, am 12.3.2024, um Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlinbestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), sofern die Abtretung nicht offengelegt wurde. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Cottbus, den 12. März 2024
63 IN 100/24
Originalbekanntmachung
28.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna (HRB 12615 - Amtsgericht Cottbus), Gegenstand: Transport von Masse- und Stückgütern, Transport von und Handel mit Erdstoffen, Schüttgütern aller Art u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolff, wurde am 28.05.2024, um 10:03 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 20. August 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mi...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna (HRB 12615 - Amtsgericht Cottbus), Gegenstand: Transport von Masse- und Stückgütern, Transport von und Handel mit Erdstoffen, Schüttgütern aller Art u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolff, wurde am 28.05.2024, um 10:03 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 20. August 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 28. Mai 2024, Az.: 63 IN 100/24
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