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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung sowie Auslagen auf Grundlage eines Vermögenswerts von 56.171,13 € nebst Umsatzsteuer festsetzen lassen, wobei ein Zuschlag von 20 % für den Mehraufwand aufgrund nicht vorhandener ordnungsgemäßer Buchführung gewährt wurde. Am 01.02.2024 ging beim Gericht die Anzeige des Verwalters über Masseunzulänglichkeit ein. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine weitere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet, um der Zustimmung zu einem Vergleich über 20.000 € zur Regulierung von Haftungsansprüchen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter zuzustimmen. Der Stichtag für diese Versammlung war der 16.05.2024. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 209.030,29 € berücksichtigt, während der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand 40.469,49 € beträgt. Es wurde ein Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren angeordnet. Schriftsätze der Beteiligten müssen bis zum 22.01.2026 bei Gericht eingehen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung offen.
Originalbekanntmachung
3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) ist am 01.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Amtsgericht Frankfurt (Oder), 6. Februar 2024
Originalbekanntmachung
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3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 209.030,29 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 40.469,49 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO sowie die Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Dezember 2025
Originalbekanntmachung
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