Schlussverteilung Brandenburg HRB 18136

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Insolvenzprofil

A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 18136
EUID
DEG1207.HRB18136

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 301/23
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung sowie Auslagen auf Grundlage eines Vermögenswerts von 56.171,13 € nebst Umsatzsteuer festsetzen lassen, wobei ein Zuschlag von 20 % für den Mehraufwand aufgrund nicht vorhandener ordnungsgemäßer Buchführung gewährt wurde. Am 01.02.2024 ging beim Gericht die Anzeige des Verwalters über Masseunzulänglichkeit ein. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine weitere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet, um der Zustimmung zu einem Vergleich über 20.000 € zur Regulierung von Haftungsansprüchen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter zuzustimmen. Der Stichtag für diese Versammlung war der 16.05.2024. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 209.030,29 € berücksichtigt, während der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand 40.469,49 € beträgt. Es wurde ein Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren angeordnet. Schriftsätze der Beteiligten müssen bis zum 22.01.2026 bei Gericht eingehen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung offen.

Originalbekanntmachung

07.02.2024

3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) ist am 01.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Amtsgericht Frankfurt (Oder), 6. Februar 2024

Originalbekanntmachung

15.04.2024

3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin, eingetragener Sitz: Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit den Tagesordnungspunkt: - Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Absatz 1 Satz 1, 2, Absatz 2 Nummer 3 InsO zum am 10.04.2024 abgeschlossenen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem geschäftsführenden Gesellschafter über einen Betrag in Höhe von 20.000 € zur Regulierung der Haftungsansprüche gegen den geschäftsführenden Gesellschafter angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 16.05.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen. Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimm...

Originalbekanntmachung

19.12.2025

3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 209.030,29 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 40.469,49 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO sowie die Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Dezember 2025

Originalbekanntmachung

19.12.2025

3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden. Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 56.171,13 € nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Zuschlag wurde in Höhe von 20% für den Mehraufwand auf Grund nicht vorhandener ordnungsgemäßer Buchführung der Insolvenzschuldnerin festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. ...

Originalbekanntmachung

19.12.2025

3 IN 301/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird Termin zur: - Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen - Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 22.01.2026 bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der ...

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