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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Graf Brockdorff, ist bestellt und seine Vergütung wurde festgesetzt. Eine weitere Gläubigerversammlung wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag der 20.02.2024 ist. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Schriftsätze und Anträge einreichen. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen muss bis zum 01.04.2026 bei Gericht eingehen. Die Vergütung und Auslagen von zwei Mitgliedern des Interimsgläubigerausschusses wurden ebenfalls festgesetzt.
Originalbekanntmachung
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3 IN 279/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen zweier Mitglieder des Interimsgläubigerausschusses festgesetzt worden (§§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Frankfurt (Oder), 20.03.2024
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.04.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. 3 IN 279/23 Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.2.2026
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