Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B+P Baulogistik GmbH ist anhängig. Am 25. Juli 2024 sind vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 25. Juli 2024 bis zum 11. Februar 2025 ausgeübt. Am 04. Februar 2026 hat der Verwalter einen Antrag auf Festsetzung der Mindestvergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt, worüber die Gläubiger innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung Stellung nehmen können. Am 25. März 2026 hat der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden; es wurde die Mindestvergütung unter Berücksichtigung eines Vermögenswerts zum Eröffnungszeitpunkt von 3.809,45 € sowie der Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgelegt. Im schriftlichen Verfahren ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 26. Mai 2026 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
6.70 IN 112/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B+P Baulogistik GmbH (Registergericht: Frankfurt/Oder HRB 19364 FF), Industriestraße 4, 16348 Wandlitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Weiher - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz & Partner PartGmbB, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main - hat der Verwalter am 04.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Mindestvergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht Potsdam, 6. Februar 2026, 6.70 IN 112/24
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.