Vorläufige Maßnahmen Brandenburg HRB 20070

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Insolvenzprofil

D & K Transporte GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 20070
EUID
DEG1207.HRB20070

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 12/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt André Binder
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 20.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der D & K Transporte GmbH entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 20.04.2026 um 07:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Binder bestellt. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

Az.: 3 IN 12/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. D & K Transporte GmbH, Blumenring 17, 15566 Schöneiche bei Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Lenny Rajko Dietrich und Maximilian Korb Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 20070 FF - Schuldnerin - Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 20.04.2026 um 07:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt André Binder, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufi...

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