Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 17786

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Insolvenzprofil

DR Bauen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 17786
EUID
DEG1207.HRB17786

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 352/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma DR Bauen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt(Oder). Das Verfahren läuft im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Frankfurt (Oder) aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 18.05.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Originalbekanntmachung

31.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma DR Bauen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 17786 FF), Schönower Straße 72 d, 16341 Panketal, eingetragener Sitz: Eberswalde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 18.05.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. 3 IN 352/24

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