Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 4578

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Insolvenzprofil

FHB Immobilienmanagement GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 4578
EUID
DEG1207.HRB4578

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 49/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FHB Immobilienmanagement GmbH ist am 01.07.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 12.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Otto zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist das Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 14.08.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung und zur mündlichen Prüfung der Forderungen ist am 25.09.2024 um 09:00 Uhr angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen muss bis zum 17.02.2026 bei Gericht eingehen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist mit Beschluss vom 24.04.2026 festgesetzt worden.

Originalbekanntmachung

12.04.2024

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 49/24 der Firma FHB Immobilienmanagement GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gert Klemm (Sitz: Schorfheide Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4578 FF) OT Finowfurt/Hubertusweg 21, 16244 Schorfheide ist am 12. April 2024 um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlinwird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Dr...

Originalbekanntmachung

03.07.2024

Amtsgericht Frankfurt (Oder) Insolvenzabteilung 3 IN 49/24 BESCHLUSS In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma FHB Immobilienmanagement GmbH, OT Finowfurt Hubertusweg 21, 16244 Schorfheide, eingetragener Sitz: Sitz Schorfheide GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4578) wird auf den am 14.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Christian Otto Düsseldorfer Straße 38 10707 Berlin wird zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolven...

Originalbekanntmachung

16.05.2025

3 IN 49/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma FHB Immobilienmanagement GmbH, OT Finowfurt Hubertusweg 21, 16244 Schorfheide (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4578) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.06.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15. Mai 2025

Originalbekanntmachung

22.01.2026

3 IN 49/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma FHB Immobilienmanagement GmbH, OT Finowfurt Hubertusweg 21, 16244 Schorfheide (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4578) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.02.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21. Januar 2026

Originalbekanntmachung

28.04.2026

3 IN 49/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma FHB Immobilienmanagement GmbH, OT Finowfurt Hubertusweg 21, 16244 Schorfheide, eingetragener Sitz: Sitz Schorfheide (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4578) wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38,10707 Berlin wie folgt festgesetzt: Vergütung: 6.864,14 € Auslagen: 735,44 € 7.599,58 € Umsatzsteuer: 1.443,92 € Gesamtbetrag: 9.043,50 € Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Absatz 2 Nummer 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Insolvenzmasse. Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 56.583,96 € zu Grunde. Diese entspricht der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ermittelten Masse. Im Hinblick auf Umfang und S...

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