Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 22104

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GfA Tagesstätten GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 22104
EUID
DEG1207.HRB22104

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 1801/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 05.05.2026 um 13:11 Uhr auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GfA Tagesstätten GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Der Schuldnerin sind Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestattet; insbesondere ist ihr die Einziehung von Außenständen untersagt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist die Ermächtigung erteilt worden, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist das Zahlungsverbot auferlegt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

05.05.2026

3607 IN 1801/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GfA Tagesstätten GmbH, Mahlsdorfer Straße 61 b, 15366 Hoppegarten OT Hönow, vertreten durch den Geschäftsführer Georgios Giannakopoulos Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 22104 | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 05.05.2026 um 13:11 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt. 3. 3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Verm...

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