Schlussverteilung Brandenburg HRB 13904

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Insolvenzprofil

Gnass Werkzeugmaschinen GmbH

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 13904
EUID
DEG1207.HRB13904

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 320/18
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Gnass Werkzeugmaschinen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung wurde festgesetzt. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 796.255,91 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 44.723,41 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger wurden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 25.04.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, können bis zum Stichtag schriftlich Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung zu.

Originalbekanntmachung

20.03.2024

3 IN 320/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Gnass Werkzeugmaschinen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 13904), Ring der Freundschaft 56, 15517 Fürstenwalde/Spree, eingetragener Sitz: Thomas-Edison-Straße 1, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Gnass, OT Klingenberg, Wittumhalde 14, 74081 Heilbronn sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 796.255,91 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 44.723,41 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 20. März 2024

Originalbekanntmachung

20.03.2024

3 IN 320/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Gnass Werkzeugmaschinen GmbH, Ring der Freundschaft 56, 15517 Fürstenwalde/Spree ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden. Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 56.473,97€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von % für festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwer...

Originalbekanntmachung

20.03.2024

3 IN 320/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Gnass Werkzeugmaschinen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 13904), Ring der Freundschaft 56, 15517 Fürstenwalde/Spree, eingetragener Sitz: Thomas-Edison-Straße 1, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Gnass, OT Klingenberg, Wittumhalde 14, 74081 Heilbronn wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 25.04.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die - Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen, - Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters, - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur einreichen. Bis zum Stichtag können Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, schriftlich Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtliche...

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