Vorläufiges Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 14873

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Insolvenzprofil

Kinematics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 14873
EUID
DEG1207.HRB14873

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 189/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Falk Eppert
Adresse
Hindenburger Straße 2, 17268 Templin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinematics GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder). Der Schuldner hat seinen eingetragenen Sitz in Bernau bei Berlin und wird durch den Geschäftsführer Herrn Udo Meining vertreten. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Herr Rechtsanwalt Falk Eppert. Das Gericht hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage der Berechnung war eine Insolvenzmasse in Höhe von 117.390,68 Euro. Der Vergütungssatz wurde auf 50% des Regelsatzes festgelegt, was einem Betrag von 13.327,15 Euro entspricht. Zudem wurden Auslagen und die Umsatzsteuer festgesetzt. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung offen.

Originalbekanntmachung

16.01.2026

3 IN 189/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinematics GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14873 FF), Spreeallee 2, 16321 Bernau bei Berlin, eingetragener Sitz: Bernau bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Meining, Röderweg 23, 63739 Aschaffenburg wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Falk Eppert, Hindenburger Straße 2, 17268 Templin wie folgt festgesetzt: Vergütung: [] € Auslagen: [] € [] € Umsatzsteuer: [] € Gesamtbetrag: [] € Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Insolvenzmasse {Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 117.390,68 Euro zu Grunde. Diese entspricht der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ermittelten ...

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