Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 17931
EUID
DEG1207.HRB17931
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 96/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Bert Buske
Adresse
Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Bert Buske, ist bestellt. Im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Die Vergütung basiert auf einem Insolvenzmassewert von 22.393,14 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 12 Gläubigern. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, Zuschläge wurden nicht berücksichtigt. Die Auslagenpauschale ist für den Zeitraum vom 18.10.2021 bis 14.04.2026 zu berücksichtigen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
10.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. Juli 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell ein...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. Juli 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 2. Juli 2025
15 IN 96/21
Originalbekanntmachung
08.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 96/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 141.408,84 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 13.928,13 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betr...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 96/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 141.408,84 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 13.928,13 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 7. August 2025
15 IN 96/21
Originalbekanntmachung
08.08.2025
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 06. Oktober 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters ...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 06. Oktober 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 7. August 2025
15 IN 96/21
Originalbekanntmachung
05.03.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein weiteres Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 22.393,14 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 12 G...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OPT Transporte UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 17931), Geschäftszweig: Durchführung von Kleintransporten, Kurierdienstleistungen, Paketauslieferung u.a., Berliner Straße 57k, 16766 Kremmen, eingetragener Sitz: Gosen-Neu Zittau, weitere Anschrift: Am Müggelpark 25, 15537 Gosen-Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomasz Polehojko
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein weiteres Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 22.393,14 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 12 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 18.10.2021 bis 14.04.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 24. Februar 2026
15 IN 96/21
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.