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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der staffus GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder). Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Frankfurt (Oder) aus. Beteiligte können gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss bis zum 05.08.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der staffus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 17933FF), Friedrich-Engels-Straße 1, 15890 Eisenhüttenstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Monder Kassem, Treppelner Straße 9, 15898 Neuzelle wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 05.08.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. 3 IN 52/23
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