Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 11261

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Insolvenzprofil

tricontes360 Frankfurt Oder GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 11261
EUID
DEG1207.HRB11261

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 32/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tricontes360 Frankfurt Oder GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.02.2023 bis zum 01.04.2023 ausgeübt. Grundlage für die Berechnung war das verwaltete Vermögen in Höhe von 1.635.868,82 EUR. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit auf 93 % der Regelvergütung festgesetzt. Die Festsetzung wurde am 08.02.2026 vom Amtsgericht Hamburg beschlossen. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.

Originalbekanntmachung

10.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 32/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter HRB 11261 FF eingetragenen tricontes360 Frankfurt Oder GmbH, Gerhard-Neumann-Straße 1, 15236 Frankfurt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Jeromin-Roggow, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.02.2023 bis zum 01.04.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das V...

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