Schlussverteilung Brandenburg HRB 8135

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TURN KEY - Bauausführungen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 8135
EUID
DEG1207.HRB8135

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 385/19
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma TURN KEY - Bauausführungen GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung sowie Zuschläge für den erheblichen Mehraufwand durch die Bearbeitung des Forderungseinzuges festsetzen lassen. Der Massebestand beträgt 70.051,91 EUR, wovon noch die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen sind. In dem Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 59.273,06 EUR berücksichtigt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 06.02.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung zu.

Originalbekanntmachung

07.01.2026

3 IN 385/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma TURN KEY - Bauausführungen GmbH, Prenzlauer Chaussee 110, 16348 Wandlitz ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden. Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 102.644,38 € nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt. Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 20 % % für den erheblichen Mehraufwand durch die Bearbeitung des Forderungseinzuges festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die s...

Originalbekanntmachung

07.01.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma TURN KEY - Bauausführungen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 8135), Prenzlauer Chaussee 110, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Wandlitz, vertreten durch den Liquidator wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 06.02.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete...

Originalbekanntmachung

07.01.2026

3 IN 385/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma TURN KEY - Bauausführungen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 8135), Prenzlauer Chaussee 110, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Wandlitz, vertreten durch den Liquidator sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 59.273,06 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 70.051,91 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 6. Januar 2026

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.