Laufendes Insolvenzverfahren Brandenburg HRB 12255

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Insolvenzprofil

Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 12255
EUID
DEG1207.HRB12255

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 23/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin LL.M. Friederike Engelmann-Matz
Adresse
Pariser Platz 6a, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH ist am 01.04.2024 um 06:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist sie zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Schuldnerin hat die Verfügung über ihr Vermögen verloren. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 14.05.2024 anzumelden. Die Forderungsanmeldungen lagen ab dem 28.05.2024 zur Einsicht aus. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.06.2024. Am 31.05.2024 hat die Verwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist am 07.06.2024 auf 8.123,64 € festgesetzt worden.

Originalbekanntmachung

15.02.2024

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 23/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH, Friedhofstraße 20, 15366 Hoppegarten ist am 15. Februar 2024 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, LL.M., Pariser Platz 6a, 10117 Berlinwird zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch...

Originalbekanntmachung

28.02.2024

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 23/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH, Friedhofstraße 20, 15366 Hoppegarten wird der Beschluss vom 15.02.2024 heute am 26. Februar 2024 um 11.00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auch Insolvenz-Sonderkonten als Partei kraft Amtes für die künftige Insolvenzmasse zu eröffnen, zu führen und diese gegebenenfalls auch wieder zu schließen. Sie soll sich dabei an der Entscheidung des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) orientieren. Frankfurt (Oder), 26.2.2024

Originalbekanntmachung

03.04.2024

Amtsgericht Frankfurt (Oder) Insolvenzabteilung 3 IN 23/24 BESCHLUSS In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12255), Friedhofstraße 20, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Fischer, An der Katholischen Kirche 8, 15366 Hoppegarten wird auf den am 22.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2024 um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, LL.M., Pariser Platz 6a, 10117 Berlin wird zur Insolvenzverwalterin bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf die Insolvenzverwalterin über. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalte...

Originalbekanntmachung

06.06.2024

3 IN 23/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12255), Friedhofstraße 20, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Fischer, An der Katholischen Kirche 8, 15366 Hoppegarten ist am 31.05.2024 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Amtsgericht Frankfurt (Oder), 5. Juni 2024

Originalbekanntmachung

18.06.2024

Amtsgericht Frankfurt (Oder) Insolvenzabteilung 3 IN 23/24 BESCHLUSS In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Werkzeugdienst Oliver Fischer GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12255), Friedhofstraße 20, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Fischer, An der Katholischen Kirche 8, 15366 Hoppegarten wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, LL.M., Pariser Platz 6a, 10117 Berlin wie folgt festgesetzt: Vergütung: 6.126,76 € Auslagen: 700,00 € Umsatzsteuer: 1.297,08 € Gesamtbetrag: 8.123,64 € Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen. Gründe Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des ...

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