Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WOKRA Hausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Handelsregister
Frankfurt (Oder), HRB 19215
EUID
DEG1207.HRB19215
Insolvenzgericht
Gericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 62/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Wojciech Kralski
Adresse
Podgorna 8 A, 87-617 Bobrownik
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOKRA Hausbau GmbH ist eröffnet. Der Beschluss vom 02.04.2024 ist am 10.04.2024 berichtigt worden. Durch die Berichtigung wurden die Angaben zur Schuldnerin und deren Vertretung aktualisiert. Die Schuldnerin heißt nun WOKRA Hausbau GmbH mit Sitz in Neuhofer Straße 28, 14947 Nuthe-Urstromtal OT Schönefeld (AG Frankfurt (Oder), HRB 19215 FF). Vertreten wird die Gesellschaft durch Wojciech Kralski, Podgorna 8 A, 87-617 Bobrownik, POLEN, als Geschäftsführer. Zuvor war die Schuldnerin als Haus Baumeister GmbH mit Sitz in Auetal registriert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Sämtliche im Verfahren ergangenen Beschlüsse können unter Angabe des Aktenzeichens eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
11.04.2024
47 IN 62/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOKRA Hausbau GmbH, Neuhofer Straße 28, 14947 Nuthe-Urstromtal OT Schönefeld (AG Frankfurt (Oder), HRB 19215 FF), vertr. d.: 1. Wojciech Kralski, Podgorna 8 A, 87-617 Bobrownik, POLEN, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 02.04.2024 berichtigt worden.
Für die Schuldnerin muss es infolge Umfirmierung und registerkundiger Sitzverlegung statt
Haus Baumeister GmbH, Hof Nienfeld 3, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 201630),
vertreten durch:
1. Carsten Knorn, Laagholz 16, 38442 Wolfsburg, (Geschäftsführer)
heißen:
WOKRA Hausbau GmbH, Neuhofer Straße 28, 14947 Nuthe-Urstromtal OT Schönefeld (AG Frankfurt (Oder), HRB 19215 FF),
vertreten durch:
1. Wojciech Kralski, Podgorna 8 A, 87-617 Bobrownik, POLEN, (Geschäftsführer)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden kö...
47 IN 62/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOKRA Hausbau GmbH, Neuhofer Straße 28, 14947 Nuthe-Urstromtal OT Schönefeld (AG Frankfurt (Oder), HRB 19215 FF), vertr. d.: 1. Wojciech Kralski, Podgorna 8 A, 87-617 Bobrownik, POLEN, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 02.04.2024 berichtigt worden.
Für die Schuldnerin muss es infolge Umfirmierung und registerkundiger Sitzverlegung statt
Haus Baumeister GmbH, Hof Nienfeld 3, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 201630),
vertreten durch:
1. Carsten Knorn, Laagholz 16, 38442 Wolfsburg, (Geschäftsführer)
heißen:
WOKRA Hausbau GmbH, Neuhofer Straße 28, 14947 Nuthe-Urstromtal OT Schönefeld (AG Frankfurt (Oder), HRB 19215 FF),
vertreten durch:
1. Wojciech Kralski, Podgorna 8 A, 87-617 Bobrownik, POLEN, (Geschäftsführer)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg oder dem Landgericht Bückeburg Herminenstraße 31 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 10.04.2024
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