Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha-Trade GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Neuruppin, HRB 13071
EUID
DEG1309.HRB13071
Insolvenzgericht
Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 129/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller
Adresse
Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha-Trade GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller, ist bestellt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 2 InsVV festgesetzt worden, basierend auf einem Vermögenswert von 48.199,89 EUR und angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt drei Gläubigern. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft. Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen den Grund, den Betrag oder den Rang einer angemeldeten Forderung können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. August 2025, bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
30.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. August 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgeric...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. August 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 27. Juni 2025
15 IN 129/21
Originalbekanntmachung
23.01.2026
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 48.199,89 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 3 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale ...
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 48.199,89 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 3 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 24.09.2021 bis 24.09.2024 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 22. Januar 2026
15 IN 129/21
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.